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   BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91, 9 C 29.92   

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https://dejure.org/1992,13548
BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91, 9 C 29.92 (https://dejure.org/1992,13548)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1992 - 9 C 69.91, 9 C 29.92 (https://dejure.org/1992,13548)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1992 - 9 C 69.91, 9 C 29.92 (https://dejure.org/1992,13548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sinn der der Gefahrenprognose zugrunde zu legenden Hypothese über den Aufenthalt des Asylbewerbers in seinem Heimatstaat - Gefahrenprognose bei den Asylanträgen der Ehefrau und der minderjährigen Kinder eines Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
    Dabei kann auch in diesem Verfahren dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte Unwilligkeit des Klägers zu 1, in der Türkei zu leben, überhaupt ein nach der Ausreise der Kläger eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist (vgl. bereits Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ) und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Klägers zu 1 aus Deutschland unterblieben sind (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -).

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - (a.a.O.) ausgeführt, es sei Bestandteil der anzustellenden Prognose, ob der Asylbewerber bei seinem unterstellten Aufenthalt im Heimatland in der Gemeinschaft von mit ihm zurückgekehrten Angehörigen sein werde.

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90

    Voraussetzungen für die Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
    Die Kläger waren in Istanbul, ihrem letzten, für die Frage, ob sie verfolgt oder unverfolgt ausgereist sind, maßgebenden Wohnort (BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87 - Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -) nicht von politischer Verfolgung betroffen.

    Dabei kann auch in diesem Verfahren dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte Unwilligkeit des Klägers zu 1, in der Türkei zu leben, überhaupt ein nach der Ausreise der Kläger eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist (vgl. bereits Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ) und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Klägers zu 1 aus Deutschland unterblieben sind (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -).

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
    Die Einbeziehung des Merkmals der Gemeinschaftlichkeit des - für das asylbegehrende Familienmitglied unterstellten - Aufenthalts in die Hypothese wird zudem durch das räumliche Zusammenleben der Familie nahegelegt, das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt wird (vgl. dazu etwa Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104).
  • BVerwG, 28.04.1992 - 9 B 327.91

    Verpflichtung zur Gewährung der Rechtsstellung von Asylberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
    Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und zur Abweisung der Klagen einschließlich der Begehren nach § 51 Abs. 1 AuslG, soweit sie nicht bereits rechtskräftig geworden sind (das ist der Fall, soweit das Verwaltungsgericht der Klage gegen die frühere Beklagte zu 2 stattgegeben und der Verwaltungsgerichtshof der Klägerin zu 2 Abschiebungsschutz zugesprochen hat; hinsichtlich des letztgenannten Streitpunktes hat der Beteiligte seine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen, vgl. Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 9 B 327.91 -).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
    Zur Frage, ob bei den Asylanträgen der Ehefrau und der minderjährigen Kinder eines Asylbewerbers die Gefahrenprognose auf der Grundlage der Annahme zu erstellen ist, die Ehefrau und die minderjährigen Kinder würden ohne den Ehemann und Vater und jeweils getrennt voneinander in ihrem Heimatstaat leben (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 8.91 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
    Die Kläger waren in Istanbul, ihrem letzten, für die Frage, ob sie verfolgt oder unverfolgt ausgereist sind, maßgebenden Wohnort (BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87 - Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -) nicht von politischer Verfolgung betroffen.
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1847/89

    Politisches Asyl für weibliche türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen

    Auch unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. 08.09.1992 -- 9 C 69.91 --) stehe der Klägerin ein Asylanspruch zu; selbst wenn man den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätzen folgen wollte -- dessen Ausführungen zu Art. 6 GG seien allerdings nicht überzeugend --, müsse hier berücksichtigt werden, daß der Ehemann der Klägerin asylberechtigt und ihm die Heimkehr schon aus diesem Grund nicht zumutbar sei.

    Die durch den Aufenthalt in Deutschland eingetretene Unerreichbarkeit des Asylbewerbers für Verfolgungsmaßnahmen ist nämlich bei der anzustellenden Gefahrenprognose außer Betracht zu lassen (BVerwG, 08.09.1992 -- 9 C 8.91 --, AuAS 11/1992, S. 8, und -- 9 C 69.91 --).

    Angesichts der besonderen Umstände des vorliegenden Sachverhaltes bedarf es an dieser Stelle keiner vertieften Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1992 (-- 9 C 8.91 --, AuAS 11/1992, S. 8, -- 9 C 69.91 --) und der darin vorgenommenen Auslegung des Art. 6 Abs. 1 GG.

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1472/90

    Zur Verfolgungssituation für syrisch-orthodoxe Christinnen in der Türkei -

    Die durch den Aufenthalt in Deutschland eingetretene Unerreichbarkeit des Asylbewerbers für Verfolgungsmaßnahmen ist nämlich bei der anzustellenden Gefahrenprognose außer Betracht zu lassen (BVerwG, 08.09.1992 -- 9 C 8.91 --, EZAR 206 Nr. 8 = AuAS 11/1992, S. 8, und -- 9 C 69.91 --).

    Der Senat hält an dieser auf einer zweckentsprechenden Auslegung der Garantien des Art. 6 Abs. 1 und des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruhenden Rechtsprechung fest, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht neuerdings von seiner früheren Auffassung abgerückt ist (BVerwG, 08.09.1992 -- 9 C 8.91 --, a.a.O. und -- 9 C 69.91 --).

  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der

    Der Senat hält an dieser auf einer zweckentsprechenden Auslegung der Garantien des Art. 6 Abs. 1 und des Art. 16a Abs. 1 GG beruhenden Rechtsprechung fest, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht neuerdings von seiner früheren Auffassung abgerückt ist (BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91 -. a.a.O. und - 9 C 69.91 -).
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